Immobilienvermittlung Kühn

Tippgeber

Machen Sie eine Win-Win-Win-Situation draus!

Jeder erfolgreiche Tipp wird honoriert - und zwar sicher nicht nur von uns!

Auch in Zeiten von Corona wollen immer noch viele Menschen Ihr Haus verkaufen oder ihre Wohnung verkaufen. Gleichzeitig gibt es jedoch weniger Nachfrage in solch unsicheren Zeiten.

Gut aufgestellt ist, wer einen kompetenten und engagierten Immobilienmakler an seiner Seite weiß. Studien haben darüberhinaus belegt, dass der erzielte Verkaufspreis bei Verkäufen mit Makler deutlich höher liegen, als wenn der private Eigentümer selbst verkauft.

Und hier kommen Sie ins Spiel: Sie haben gehört, dass Ihre Nachbarn ihre Immobilie verkaufen wollen? Oder Ihr Bruder will für seine Wohnung, einen neuen Eigentümer finden? Sie wissen, wer ein Grundstück verkaufen will?

Dann melden Sie sich bei uns!
Als Dankeschön für jede erfolgreiche Verkaufsempfehlung erhalten Sie nach dem Abschluss des Kaufvertrages 25% unserer Courtage! (siehe unten)

Für jede erfolgreiche Vermietungsempfehlung erhalten Sie nach Abschluss des Mietvertrages pauschal 50 €!
(Es gelten die unten stehenden Bedingungen)

Und dem Dank Ihrer Bekannten, Freunde und Verwandten können Sie sich sicher sein.

Bedingungen und Informationen für Tippgeber

Sie können prinzipiell jede Immobilie vorschlagen, die zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll. Bedingungen:

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.).
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Großraum Celle, Salzgitter, Hannover.

Sie müssen uns lediglich einen Tipp geben, wo ein Objekt verkauft werden soll, wer der Eigentümer ist und wie wir ihn erreichen können. Den Rest übernehmen wir.

Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass es von Vorteil ist, wenn der Eigentümer weiß, dass wir uns bei ihm melden. Wenn Sie ihm also zuvor Bescheid geben und uns empfehlen, würden wir uns freuen. Außerdem ist dann die Chance auf einen Bonus für Sie deutlich höher.

Ja. Es ist egal, ob der Eigentümer ein Bekannter von Ihnen ist. Abgesehen vom Ehe- bzw. Lebenspartner darf der Eigentümer auch mit Ihnen verwandt sein.

Ausgeschlossen ist im Übrigen die Tippgeberprovision auch, wenn Sie selbst bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner Gesellschafter oder Geschäftsführer einer  verkaufenden juristischen Person sind.

Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlich wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin. Sollte dann ein Vertrag zwischen dem Eigentümer und uns zustande kommen, beginnt die Vermarktungsphase. Nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie erhalten Sie Ihren Provisionsanteil.

 

Bei Vermietungsaufträgen erhalten Sie pauschal 50 € (für Wohnungen) bzw. 100 € (für Einfamilienhäuser).

Bei Verkaufsaufträgen erhalten Sie 25 % unserer Courtage. Diese beträgt bei Wohnimmobilien in der Regel 5 % des Verkaufspreises.

Rechenbeispiel:
Eine Immobilie wird für 100.000 € verkauft. Dann erhalten Sie nach dem Verkauf – nur für Ihre Empfehlung – 1.250 €.

Ihre Belohnung ist in dem Moment fällig, in dem wir einen Miet- bzw. Kaufvertrag vermittelt und unsere Provision erhalten haben.

Sobald der Kunde die Rechnung bezahlt hat, erhalten auch Sie umgehend Ihren Anteil gegen Quittung ausgezahlt.

Nur dann, wenn Sie ihm selbst davon erzählen.
Wir behandeln unser Übereinkommen vertraulich.

Scroll to Top