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Das Gebäude­energie­gesetz 2024

Glühbirne, dunkler Hintergrund

Das Gebäude­energie­gesetz 2024: Klimafreundliche Heizungen – das müssen Sie wissen

A. Schilling 25.01.2024

In Deutschland wird ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltiges Bauen und Energieeffizienz unternommen. Das Jahr 2024 bringt eine größere Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes mit sich. Wir geben Ihnen eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen und Neuerungen, die das Gebäudeenergiegesetz im Jahr 2024 mit sich bringt.

Einbau klimafreundlicher Heizungen

Eine der zentralen Änderungen im aktualisierten Gesetz betrifft die Energieeffizienzstandards für Heizungen in neuen und bestehenden Gebäuden. Diese Standards werden verschärft, um den Energieverbrauch weiter zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu minimieren.
Zu den ab dann noch zulässigen Heizungsformen zählen z. B. Biomasseheizungen (Holz, Hackschnitzel, Pellets), Wärmepumpen oder Solarheizungen.

Beachten Sie, dass diese Regel für den Neueinbau gilt. In reinen Neubaugebieten ist vorgesehen, dass die Heizung mit mind. 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.
Bei einem Neubau in anderen Gebieten gelten längere Fristen für die Umsetzung einer passenden Heizungsanlage.

Funktionierende Heizungsanlagen müssen nicht umgerüstet werden.

Erst, wenn Ihre Gas- oder Ölheizung kaputt geht und nicht repariert werden kann, muss diese gegen eine den neuen Standards entsprechende Anlage getauscht werden. Hierfür gelten jedoch längere Übergangsfristen.

Klimafreundliche Heizungen fördern lassen

Der Einbau einer neuen Heizung ist kostspielig – doch Sie können die Heizung und den Einbau fördern lassen.

  • 30 % Grundförderung, für den generellen Umstieg auf eine Heizung, die mit erneuerbaren Energien betrieben wird.
  • 25 % Geschwindigkeitsförderung, wenn der Umstieg bis Ende 2024 durchgeführt wird (z. B. für Ölheizungen und Gasheizungen, die mind. 20 Jahre alt sind).
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus, wenn Sie Eigentümer sind, das Gebäude selbst nutzen und zusammen maximal 40.000 € Einkommen pro Jahr haben.

Insgesamt können Sie diese Förderungen bis zu 70 % Übernahme der Gesamtkosten kombinieren.

Eigentümer sollen damit ermutigt werden, erneuerbare Energiequellen wie Solaranlagen und Wärmepumpen zu nutzen.

Durch die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) können Sie als Eigentümer zusätzlich finanzielle Unterstützung für eine Energieberatung durch Experten erhalten, um fundierte Entscheidungen für Ihre Heizungsanlagen zu treffen.

Begrenzte Kosten­steigerungen bei Mietsteigerung

Vermieten Sie Ihr Gebäude, dürfen Sie diese Kosten zum größten Teil auf die Mieter umlegen, allerdings ist diese Umlage gemäß §559 ff. BGB begrenzt. Wurde die Modernisierung durch den Bund gefördert, muss die Fördersumme vor der Umlage von den Gesamtkosten abgezogen werden.

Diese Faktoren sind weiterführend zu betrachten:

  • Lage (Mikro- und Makrolage) – also Kleinräumig innerhalb der Gemeinde wie auch die Gemeinde im Bezug zur Region
  • Zustand (Sanierungsstau, Instandhaltungsstau, gepflegt, Wasserschäden, Hausschwamm, …)
  • Ausstattung (Aufzug, Pool, Pkw-Stellplatz, Klimaanlage, Fußbodenheizung, möblierter Wohnraum (bei Vermietung), …)
  • Außenanlagen wie Vorgarten, Brunnen, Videoüberwachung und Alarmanlage, …
  • Heizungsart und Alter dieser
  • Modernisierungsgrad (Elektrik etc.) (und damit zusammenhängend die Restnutzungsdauer bei Ertragswertverfahren)

Fazit

Die Aktualisierung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2024 markiert einen entscheidenden Schritt hin zu nachhaltigerem Bauen und einem geringeren ökologischen Fußabdruck in Deutschland. Die strengeren Energieeffizienzstandards, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, die Förderung energetischer Gebäudesanierung und der Einsatz smarter Technologien sind wichtige Maßnahmen, um die Energiewende voranzutreiben.

Diese neuen Regelungen bieten nicht nur ökologische Vorteile, sondern können auch zu Kosteneinsparungen für Sie führen und gleichzeitig den Wert Ihrer Immobilien steigern.

Prüfen Sie also jetzt, wie es um Ihre Heizungsanlage steht! Falls ein Tausch notwendig ist, können Sie jetzt noch von den Förderungen profitieren.

Sie haben schon umgebaut? Sie sind Vermieter und wissen nicht genau, wie Sie mit einer Mieterhöhung nach dem Umbau umgehen sollen? Die PK Mietverwaltung ist der passende Ansprechpartner für Sie! Rufen Sie unverbindlich durch unter 05141/99 33 4460 oder per E-Mail an info@celle-mietverwaltung.de

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